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Eine Funktionsspezifikation dient als Pflichtenheft für die Softwareerstellung und muss vor allem dann erstellt werden, wenn

  • die HSM-Funktionalität erweitert oder ersetzt werder muss
  • System- oder Anwendungsprogramme zu erstellen sind
  • neue Chipkarten-Anwendungen implementiert werden sollen
  • Funktionserweiterungen an bestehenden System erforderlich sind

In der Regel wird diese Aufgabe in zwei Schritten erledigt:

Als erstes werden - zusammen mit dem Kunden - Realisierungsvorschläge ausgearbeitet und es wird für die Hersteller ein Funktionsentwurf erstellt, welches es den Herstellern ermöglicht, eine Kostenabschätzung für die Funktionserweiterungen abzugeben, die dann in die Bewertung von Realisierungsalternativen einfließt.

Als nächstes fertige ich eine Funktionsspezifikation an, die vom Kunden genehmigt werden muss. Die vom Kunden genehmigte Funktionsspezifikation dient dem Hersteller als verbindliche Vorlage (Pflichtenheft) für die Implementierung.